Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerkes. Es besteht aus 30 Mitgliedern, von denen jeweils 9 den 3 Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen und 3 der Steuerberaterkammer Thüringen angehören. Nach § 4 der Satzung hat die Vertreterversammlung die Aufgaben: Erlass und Änderung der Satzung, Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes, Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen und die Bestellung des Abschlussprüfers, der Steuerberater und zugleich Wirtschaftsprüfer sein muss (§ 37 Abs. 5).
Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerkes und hat daneben folgende Aufgaben: Beschluss des technischen Geschäftsplanes, Vorlage des Jahresabschlusses, Beschluss über Bestellung und Entlastung der Geschäftsführung.
Der Präsident
Der Präsident wird vom Vorstand gewählt und hat folgende Aufgaben: Leitung des Vorstandes, Vertretung des Versorgungswerkes, Bestellung des/der Geschäftsführer(s)/-in, Aufsicht über den/die Geschäftsführer/in.
Der/die Geschäftsführer/in
Der/die Geschäftsführer/in des Versorgungswerkes wird auf Beschluss des Vorstandes vom Präsidenten bestellt. Er/sie hat folgende Aufgaben: Leitung der Geschäftsstelle, Vollziehung der Beschlüsse des Vorstandes, Beratung des Vorstandes.